Europäische Vorschriften für die Nutzung von Lasergravurgeräten

1. Klassifizierung von Lasern für Gravurgeräte

Lasergravurgeräte verwenden üblicherweise Laser der Klasse 1, 3B oder 4, abhängig von Leistung und Strahleneinkapselung.

  • Klasse 1: Sicher bei normalem Gebrauch (gefährliche Emissionen vollständig eingeschlossen).
  • Klasse 3B: Potenziell gefährlich für die Augen bei direkter Exposition.
  • Klasse 4: Hochgefährlich für Augen und Haut, brandgefährlich und erfordert strenge Sicherheitsmaßnahmen.

Geschlossene und zertifizierte Desktop-Laser (mit Schutzhaube) sind meist Klasse 1. Offene oder industrielle Systeme sind meist Klasse 3B oder 4.

2. Anwendbare Vorschriften

a) Sicherheitsnormen

  • NF EN 60825-1 (IEC 60825-1): Internationale Norm zur Laserklassifizierung und Sicherheitsanforderungen.
  • NF EN 60825-4: Sicherheitsanforderungen für laserbetriebene Maschinen.
  • ISO 11553-1 & 11553-2: Sicherheitsnormen für Laserbearbeitungsmaschinen.

b) CE-Kennzeichnung und Maschinenkonformität

Jedes Lasergravurgerät in Europa muss:

  • Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): Gerätesicherheit gewährleisten.
  • Richtlinie 2014/35/EU: Elektrische Sicherheit.
  • Richtlinie 2014/30/EU: Elektromagnetische Verträglichkeit.

Das CE-Kennzeichen ist verpflichtend.

3. Pflichten des Anwenders

a) Sicherheitsmaßnahmen je Klasse

  • Klasse 1: Kein Risiko, solange die Schutzhaube intakt bleibt. Kennzeichnung: „Klasse 1 – Laserprodukt“.
  • Klasse 3B: Laserschilder, Pflichtschulungen, Zugangsbeschränkung, Schutzbrillen.
  • Klasse 4:
    • Pflichtschulungen und klare Sicherheitshinweise.
    • Benennung eines Laserschutzbeauftragten.
    • Abgegrenzter Arbeitsbereich mit „Lasergefahr“-Hinweis.
    • Schutzhaube, Schutzbrillen, spezielle Schutzkleidung.
    • Sicherheitsschalter (Interlock) und Abgasabsaugung.

4. Arbeitsschutz

  • Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der Richtlinie 2006/25/EG (künstliche optische Strahlung).
  • Einhaltung der Expositionsgrenzwerte.
  • Anzeigepflicht bei gewerblicher Nutzung.

5. Umweltvorschriften

  • Abfall- und Emissionsmanagement gemäß der europäischen Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionen).
  • Einhaltung der lokalen Vorschriften zur Entsorgung giftiger Dämpfe.

Änderung der Klassifizierung bei Umbauten

Die meisten geschlossenen Lasergravurgeräte sind in ihrer Standardkonfiguration Klasse 1.
Jede Modifikation (z. B. Erhöhung der Arbeitsfläche, Öffnungen für lange Werkstücke, Einbau eines Förderbands) kann die Sicherheitsklassifikation ändern.

Wenn die Schutzabdeckung geöffnet oder verändert wird, um Werkstücke durchzuführen oder die Arbeitsfläche zu erhöhen, wird die optische Abschirmung aufgehoben.
➡️ Das Gerät wird dann automatisch zu einem Klasse 4 Laser, da der Strahl zugänglich wird.

⚠️ Offene Lasergravurgeräte, auch mit geringer Leistung, sind immer Klasse 4 und werden für Schulen ausdrücklich nicht empfohlen.